Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben, zu Hause von einer privaten Pflegeperson betreut werden und diese vorübergehend verhindert ist.
Als Gründe gelten beispielsweise Krankheit, Urlaub, Termine, persönliche Erledigungen oder eine notwendige Auszeit der Pflegeperson.
Die frühere Wartezeit von sechs Monaten besteht seit dem 1. Juli 2025 nicht mehr. Der Anspruch kann deshalb unmittelbar nach der Feststellung eines Pflegegrades von 2 bis 5 bestehen.
