Stundenweise Verhinderungspflege in Hameln und Hildesheim

Wenn Ihre private Pflegeperson für einige Stunden verhindert ist oder eine Auszeit benötigt, übernehme ich in dieser Zeit die persönliche Betreuung und Begleitung.

Stundenweise Verhinderungspflege liegt vor, wenn Ihre reguläre Pflegeperson an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert ist. Entscheidend ist die Dauer der Verhinderung der Pflegeperson – nicht die Dauer der Ersatzbetreuung.

Während dieser Zeit erhalten Sie eine verlässliche Betreuung zu Hause oder Begleitung im Alltag. Möglich sind beispielsweise gemeinsame Beschäftigungen, Spaziergänge, Einkäufe, Freizeitaktivitäten und notwendige Wege außer Haus. Die Unterstützung wird vorher persönlich mit Ihnen abgestimmt.

Bei einer Verhinderung von weniger als acht Stunden wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt. Der Tag wird nicht auf die Höchstdauer von 56 Tagen angerechnet. Die Kosten werden vom verfügbaren gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege abgezogen.