Entlastungsbetrag und Direktabrechnung

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 erhalten bei häuslicher Pflege einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro monatlich. Das Pflegegeld wird dadurch nicht gekürzt.

Welche Leistungen können finanziert werden?

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Unterstützung im Alltag eingesetzt werden, zum Beispiel für:

•Haushaltshilfe

•Einkaufsservice

•Arztbegleitung und Begleitung außer Haus

•Hilfe bei Post, Anträgen und Formularen

•Betreuung und Entlastung im Alltag

Entlastungsbetrag ansparen

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht am Monatsende, sondern werden angespart. Ein am Jahresende vorhandenes Guthaben kann noch bis zum 30. Juni des folgenden Jahres für anerkannte Leistungen eingesetzt werden. Danach verfällt der verbliebene Betrag aus dem Vorjahr. Eine Auszahlung des Guthabens ist nicht möglich.

Direktabrechnung mit der Pflegekasse

Auf Wunsch kann Hundertmark Begleitung die anerkannten Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen. Dafür werden eine Abtretungserklärung und unterschriebene Leistungsnachweise benötigt. Reicht das vorhandene Guthaben nicht aus, kann der darüber hinausgehende Betrag privat bezahlt werden.